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Internetseiten der Ortschaft Asseln in Ostwestfalen

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Asseln - Sein werden und Wandeln

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Observanz 1660

Mit dem Begriff „Observanz“ ist die Übernahme von finanziellen Verpflichtungen einer Gemeinde gegenüber der Kirche gemeint, mit der die Gemeinde die Kosten für Bau und Unterhaltung des Kirchengebäudes und der Nebengebäude vertraglich übernahm, um im Gegenzug eine Pfarrstelle zu erhalten. Dies war in früheren Jahren im Hochstift Paderborn üblich und die kleinen Dörfer waren stolz, eine eigene Kirche zu haben.

Im Archiv des Generalvikariates Paderborn befindet sich die Abschrift eines Protokolls, aus dem sich die vertragliche Übernahme der Baupflicht für die kirchlichen Gebäude in Asseln durch die Gemeinde ergibt. Nach der Urkunde begab sich der damalige Generalvikar Hermannus Herting am 08.06.1660 nach Asseln und traf dort am Kirchhof nachmittags zwischen ein und zwei Uhr mit den namentlich genannten „eingesessenen Hausmannen“ des Ortes zusammen, darunter dem Richter und zwei Vorstehern. Im Protokoll sind folgende Asselner genannt und in der überlieferten Form nun zitiert: „Jacob voget der Richter, Berndt Jakobs und Cordt glahn vorstehern, Jacob smidt und Zacharias Scheffers, tempelierer Cordt Scheffers, Zacharias Homberg Berndt Homberg Friedrich Brandes Menso Brandes, Johan Vinoldt, Johan Robensmidt, Bertold Blanchen Ernst scheffers, Herman portener- Melchior Vogel, Friedrich Koppenschmidt Cordt sanders, Johan Heinsmedt Heinrich Ploger, Jost loges, Dietrich Krull, Berent scheffers, Berendt leiffeldt, Wilhelm spenger Cordt spenger, Cort Nolten, Stephan Kaltmos, Berndt scheffers senior Berndt Scheffers junior Heinrich Niggemeyer Johan Voget, Adam Bergman Johan Homberg, Johann Blancken Johann Vunnenberg“. In einer Art zeitlicher Rückblendung berichtet dann das Protokoll über die Erlaubnis aus dem Jahre 1616 des Bischof Dietrich IV, in Asseln eine Kirche zu bauen. Der dort tätige Geistliche wurde bereits von den Asselnern unterhalten in der Hoffnung, die Abtrennung von der Pfarrei Lichtenau zu erlangen und eigenständig zu werden. Diese Seperation war bis dato nicht zu beweisen, so dass sich die Asselner an den Bischof wandten. Dieser sagte seine Hilfe zu, aber nur unter der Bedingung dass ausreichende Sicherheit für die materielle Ausstattung und Unterhaltung der Klerikerstelle und der Kirche geboten würden. Nach eingehender Beratung erklärten sich die „Hausmanner“ bereit, dem ständigen Vikar jährlich eine Geldbetrag und Feldfrüchte zu liefern, sie verpflichteten sich weiter, die Kirche in Bau und Ausbesserung zu unterhalten. Ferner wurden Nutzungsrechte an Grundstücken und freies Weiderecht zugesagt. Diese schon vormals abgegebene Erklärung wurde am 08.06.1660 in Anwesenheit des Generalvikares, des fürstbischöflichen Rentmeisters zu Lichtenau und eines Vertreters des Gerichtsherren wiederholt. Heute werden wir es kaum verstehen, aber die damaligen „Hausmanner“ verpfändeten für die Zusage ihr gesamtes bewegliches und unbewegliches Vermögen und willigten in eine Regelung zur Zwangsvollstreckung ein. Für den äußersten Fall verpflichteten sie sich, wieder nach Lichtenau zu gehen und den Pastor so lange zu versorgen, bis dieser wieder ein Stelle habe. Diese Verpflichtungen wurden den Eingesessenen von Asseln erläutert, protokolliert und laut vorgelesen. Schließlich wurden sie befragt, ob sie für die Einhaltung der Verpflichtung für sich und ihre Nachkommen haften wollten. Jeder Einzelne antwortete mit ja und gelobte per Handschlag, „trew alles fest zu halten.“

Der Fürstbischof trennte daraufhin noch im Jahre 1660 den Ort Asseln von der Pfarrei Lichtenau und richtete eine neue Pfarrei ein. Nach Aktenlage ist davon auszugehen, dass die Asselner ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Im 18. und 19. Jahrhundert ist die Unterhaltung anhand der Visitationsprotokolle nachzuweisen.

Im Jahre 1865 entstand zwischen dem Pfarrer und der politischen Gemeinde Streit wegen des Neubaues einer Pfarrscheune. Die Regierung in Minden verpflichtete die Gemeinde zur Kostenübernahme, daraufhin legte sie Beschwerde (Recurs-Gesuch) beim Ober-präsidenten ein. Der Landrat Büren leitete dem Oberpräsidenten eine Abschrift der Urkunde von 1660 zu, der Einspruch wurde zurückgewiesen.

Noch in den Rechnungsjahren 1952-1954 hat die politische Gemeinde Asseln Gelder zur baulichen Instandhaltung der Kirche bereitgestellt.

1976 stellte die Kath. Kirchengemeinde Asseln einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Sturmschäden an Kirche und Pfarrhaus an die Stadt Lichtenau, zu welcher Asseln nach der kommunalen Neugliederung zum 01.01.1975 gehörte. In der Sitzung des Stadtrates am 04.11.1976 wurde entschieden, im Hinblick auf anhängige Klagen anderer Gemeinden hinsichtlich Kostenübernahme dem Antrag nicht zu entsprechen. Der damalige Kirchenvorstand ließ die Frage nach einer internen Abstimmung, angeblich mit 4:3 Stimmen, 1982 mit Genehmigung der Kirchenaufsicht gerichtlich klären, da nach den vorliegenden Rechnungen von 1949 an DM 350.000 ausstanden. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Minden unterlag die Stadt, mit Urteil vom 29.08.1984 wurde sie generell verpflichtet, die Kirchenbaulast zu übernehmen, wobei von den Forderungen der Kirche einiges als unberechtigt angesehen wurde, die Stadt aber dennoch DM 265.000,- zahlen sollte. Dies traf die sich in Finanznöten befindliche Stadt Lichtenau hart, es wurde beschlossen, Revision beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Zwischenzeitlich hatte sich herausgestellt, dass rd. 40 Städte und Gemeinden in den Regierungsbezirken Detmold und Arnsberg mit Forderungen der Kirche zu rechnen hatten. Der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund wurde eingeschaltet, um an einer Lösung dieses immer größer werdenden landesweiten Problems mitzuwirken. Ebenfalls eingeschaltet wurde das Kultusministerium des Landes. In der Folge ergaben sich langwierige Verhandlungen zwischen den Landesbehörden, der Kirche und landesweit schließlich 186 betroffenen Städten und Gemeinden. Das Ministerium erarbeitete einen Vergleichsvorschlag. Der Rat der Stadt Lichtenau stimmte dem Vergleich am 20.06.1996 zu. Im Ergebnis zahlt das Land den größten Teil der angelaufenen Summen, ein großer Betrag verblieb jedoch zur Begleichung bei den betroffenen Städten. Für die Zukunft obliegt die Bauunterhaltung der Kirche.

Von 1989 bis 1994 wurde die Kirche in 3 Bauabschnitten für ca. 150.000 € umfassend renoviert. Weihbischof Paul Cronsbruch weihte am 27.02.1994 den neuen Altar und hinterlegte eine Reliquie des hl. Liborius.

Weihnachten 2004 wurde eine neue Krippe eingeweiht. Die handgeschnitzten Figuren wurden aus dem Erlös der Pfarrfestes 2002 angeschafft, dass Gebäude erbaute Ch. Michaelis, das Material hierzu stiftete der EGV. Die alten aus Gips erstellten Krippenfiguren hatten etwa seit Anfang der 50-er ihren jährlichen Dienst in der Kirche versehen, etliche der Figuren hatten im Laufe der Jahre Verletzungen erlitten.

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